Grundsteuerreform

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen.

Wenn die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben worden ist, berechnet das Finanzamt im ersten Schritt den Grundsteuerwert.

Außerdem wird ein Grundsteuermessbescheid erstellt.

Diese zwei Bescheide sind:

- Grundsteuerwertbescheid

- Grundsteuermessbescheid

Diese Bescheide dienen lediglich als Berechnungsgrundlage beziehungsweise für die Gemeinde als Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer.

Die Gemeinde ermittelt die Neufestsetzung der Grundsteuer und übersendet den Grundsteuerbescheid. Ab 2025 wird die neu festgesetzte Grundsteuer an die Gemeinde zu zahlen sein.

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